Fördermittel ohne Topf: Steuerliche Forschungszulage als direkte Steuergutschrift
Die Gewinnung und Bindung von Personalressourcen ist für viele Unternehmen eine große Herausforderung. Zusätzliche Kapazitäten für die Beantragung klassischer Förderprogramme stehen oftmals nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung. Genau hier setzt die steuerliche Forschungszulage an:
Mit dem Inkrafttreten des Forschungszulagengesetzes (FZulG) haben Unternehmen aller Größenordnungen seit 2020 die Möglichkeit, ihre Personalkosten für Forschung und Entwicklung (FuE) sowie bestimmte Auftragsforschungskosten steuerlich geltend zu machen. Die Forschungszulage wird in Form einer Steuergutschrift gewährt und ermöglicht es, einen wesentlichen Teil der relevanten FuE-Personalkosten abzufedern – unabhängig von begrenzten Budgettöpfen oder Förderquoten.
Die Innoscripta SE aus München ist darauf spezialisiert, Unternehmen bei der optimalen Nutzung dieser gesetzlichen Förderung zu unterstützen. Besonderer Fokus liegt dabei auf der revisionssicheren Dokumentation und der administrativen Entlastung, sodass Unternehmen sich voll auf ihre Innovationstätigkeiten konzentrieren können.
Redner
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Phil GebauerTeamlead Innovation Consultant, Innoscripta SE